Feuerbestattung

 

 

Unter einer Feuerbestattung, auch Kremation, Kremierung oder Einäscherung versteht man die Veraschung einer Leiche im Krematorium. Die Beisetzung der Überreste erfolgt gewöhnlich in einer Aschekapsel. In Deutschland wurde die Feuerbestattung erst im Laufe des 19. Jahrhunderts besonders bei evangelischen Christen gebräuchlich. Seit dem 2. Vatikanischen Konzil im Jahre 1965 erlaubt auch die katholische Kirche die Feuerbestattung.

 

Zu den bereits aufgeführten Leistungen einer Erdbestattung werden diese Aufgaben bei einer Feuerbestattung erledigt:

 

  • Urnenanforderung beim zuständigen Friedhofsamt

  • Einholung einer Feuerbestattungsfreigabe bei der zuständigen Polizeidienststelle

  • Besprechung der unterschiedlichen Orte für die Trauerfeier (Kolumbarium)

  • Aufklärung über Urnengräber und Nischen, bzw. über anonyme Urnenbeisetzung

  • Überführung des Verstorbenen ins Krematorium

  • Die Urne von dort wieder zurückholen und deren Beisetzung organisieren

Druckversion | Sitemap
© Altenkirchener Bestattungshaus-Arbeiter Impressum Datenschutz